Honorarausschöpfung: abrechnen, was Sie längst dokumentiert haben
Wir verstehen unter Honorarausschöpfung genau eines: vollständig abrechnen, was Ihre Praxis bereits erbracht und dokumentiert hat. Nicht mehr abrechnen. Nicht anders abrechnen. Die Lücke schließen zwischen dem, was die Dokumentation belegt, und dem, was die Abrechnung enthält.
Diese Lücke fällt nicht auf: Die Leistung steht in der Dokumentation, die passende Ziffer wird nie eingetragen, und nichts schlägt an. Diese Seite erklärt, woher die Lücke kommt, wo sie entstehen kann und was sie wirklich schließt.
Warum dokumentierte Leistungen unabgerechnet bleiben
Zuerst die Alltagsrealität: das lange Gespräch über eine neue Diagnose, der Chroniker-Termin, die Wundversorgung. Erledigt, dokumentiert — und dann wartete schon der nächste Patient. Der Zifferneintrag ist der Schritt, der verliert.
Dann die Systemrealität: Was nie eingetragen wurde, steht in keiner Abrechnung, und geprüft wird die Abrechnung.
Wo Lücken entstehen können
Im EBM gibt es Positionen, deren Bedingung sich erst über die Zeit ergibt: das problemorientierte Gespräch (03230) je vollendete zehn Minuten,1 die Chronikerpauschale (03220), die Kontakte wegen derselben chronischen Erkrankung in mindestens drei von vier Quartalen voraussetzt,2 und die Behandlung sekundär heilender Wunden (02310) bei mindestens drei Arzt-Patienten-Kontakten im Behandlungsfall.3 In der GOÄ muss eine Gebühr über dem Schwellenwert schriftlich begründet werden: über dem 2,3-fachen Satz, bei Leistungen nach § 5 Abs. 3 über dem 1,8-fachen, nach § 5 Abs. 4 über dem 1,15-fachen.4 Was diese EBM-Positionen im Einzelnen voraussetzen, zeigt unsere Übersicht der vergessenen Ziffern; wie GOÄ-Faktoren zu begründen sind, unser Artikel zu den GOÄ-Faktoren.
Honorarausschöpfung messen: die eigene Lücke sehen
Die eigene Lücke lässt sich nur so sehen: ein Quartal lang die Dokumentation mit den abgerechneten Ziffern abgleichen und die Abweichung zählen. Manuell, mühsam, aufschlussreich. Unsere eigene Messung wird etwas anderes zählen: wie oft Ärztinnen und Ärzte die Vorschläge von meda freigeben, nicht die Größe der Lücke. Wie wir messen, steht in unserer Methode.
Drei Wege, wie Praxen die Lücke schließen
Zwei Wege sind bekannt: Eigen-Audits und Abrechnungsschulungen. Und es gibt einen neueren, dritten Weg: Abrechnungsvollständigkeit über dem PVS. Software, die die fertige Dokumentation liest und die Ziffern vorschlägt, die sie stützt — zur ärztlichen Freigabe.
Wie meda es macht
meda liest die Dokumentation, die aus dem Gespräch entstanden ist, und macht die Ziffern sichtbar, die sie stützt — jede mit dem Satz der Dokumentation, der sie belegt. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet über jede Ziffer: freigeben, löschen oder als unsicher markieren. Nichts geht in Ihr PVS, was Sie nicht freigegeben haben.
Was das für die Plausibilitätsprüfung heißt
Vollständige EBM-Abrechnung muss bereit für die Plausibilitätsprüfung der KV sein. Die KV prüft dabei insbesondere den Umfang der je Tag abgerechneten Leistungen im Hinblick auf den Zeitaufwand der Ärztin oder des Arztes.5 Grundlage sind die Prüfzeiten aus Anhang 3 des EBM, ausgewertet als Tages- und Quartalszeitprofil.6 Zusätzlich abgerechnete Leistungen mit Prüfzeit erhöhen damit die Zeit im Quartalszeitprofil und, soweit sie dem Tageszeitprofil unterliegen, auch dort; ausgenommen sind etwa Leistungen im organisierten Notfalldienst. Jede freigegebene Ziffer behält in meda den Link zu der Stelle in der Dokumentation, aus der sie stammt, und zur Diagnose (ICD-10-GM), die sie stützt. Korrekte Abrechnung, belegt — kein Austricksen.
- KV Brandenburg: Abrechnung problemorientiertes ärztliches Gespräch, 29.05.2024. kvbb.de
- KBV: Chronikerpauschale. kbv.de
- KV Westfalen-Lippe: Hinweise zu bestehenden Regelungen, aktualisiert am 23.07.2026. kvwl.de
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), § 12 Abs. 3. gesetze-im-internet.de
- Sozialgesetzbuch V, § 106d Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung, Abs. 2 Satz 2 und 3. gesetze-im-internet.de
- KBV und GKV-Spitzenverband: Richtlinien zum Inhalt und zur Durchführung der Prüfungen gemäß § 106d Abs. 6 SGB V (Abrechnungsprüfungs-Richtlinien), § 8 Abs. 1 bis 3, Stand 20.05.2020 (PDF). kbv.de
Maßgeblich ist der amtliche Text. Keine Rechtsberatung. Alle Links aufgerufen am 19.10.2026.
Fragen, die Ärztinnen und Ärzte wirklich stellen
Was heißt Honorarausschöpfung?
Wir verstehen darunter: vollständig abrechnen, was dokumentiert und erbracht ist. Nicht mehr, nichts anderes.
Ist das nicht Upcoding?
Nein. meda schlägt nur Ziffern vor, für die es einen Satz in der Dokumentation als Beleg zeigt, und die Ärztin oder der Arzt entscheidet über jede. Nichts geht in Ihr PVS, was Sie nicht freigegeben haben.
Wie viel Honorar verlieren Praxen?
Das wissen wir nicht, und wir schätzen es nicht. Unsere Messung wird zeigen, wie oft Ärztinnen und Ärzte die Vorschläge von meda freigeben, nicht, wie viel Honorar einer Praxis insgesamt fehlt.
Läuft es mit meinem PVS?
Ja. meda läuft mit jedem PVS.
Muss ich anders dokumentieren?
Anders, aber nicht mehr: Sie sprechen mit dem Patienten, meda schreibt die Dokumentation aus dem Gespräch mit, und Sie korrigieren per Tastatur oder Diktat.
