GOÄneu: Was sich für Ihre Privatabrechnung ändert
Seit über vierzig Jahren funktioniert die Privatabrechnung in Deutschland gleich. Sie wählen eine Ziffer, dann einen Steigerungsfaktor, und liegt der Faktor über dem Schwellenwert (2,3; in einigen Abschnitten 1,8 oder 1,15), ist eine schriftliche Begründung Pflicht.1 Schwierigkeit wird hinterher ausgedrückt, in einem Faktor zwischen 1,0 und 3,5 (in einigen Abschnitten bis 2,5 oder 1,3).2
Die Reform, die jetzt beim Bundesgesundheitsministerium liegt, streicht diesen zweiten Schritt für den Regelfall.3
Das ist die Änderung, die man verstehen sollte. Nicht der Zeitplan, der sich noch verschieben wird, und nicht die Volumenprognosen, die das Ministerium durch ein Gutachten prüfen lässt.4 Die mechanische Änderung: Steigerungsfaktoren weichen im Regelfall Festpreisen — und die Komplexität, die bisher im Faktor lebte, wandert in den Katalog selbst.
Wo die Reform wirklich steht
Im Juli 2026 haben Bundesärztekammer und PKV-Verband eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs beim Bundesgesundheitsministerium eingereicht.5 Nach Angaben beider Organisationen bereitet das Ministerium auf dieser Basis einen Referentenentwurf vor. Sie halten den 1. Januar 2028 für erreichbar.6
Drei Dinge, die für eine Praxis zählen.
Ein verbindliches Datum gibt es nicht. Ein Referentenentwurf ist ein Arbeitsstand aus einem Ministerium, kein Gesetz; danach kommen der Beschluss der Bundesregierung und die Zustimmung des Bundesrats. Wer Ihnen ein festes Startdatum nennt, nennt eine Hoffnung.
Die aktuelle GOÄ gilt, bis sie nicht mehr gilt. Es gibt keine Umstellung, auf die man sich dieses Quartal vorbereiten müsste. Praxen rechnen heute genau so ab wie letztes Jahr.
Der Entwurf ist ein Vorschlag, keine Verordnung. Bundesärztekammer und PKV-Verband haben ihn gemeinsam erarbeitet. Der 129. Deutsche Ärztetag beauftragte im Mai 2025 den Vorstand der Bundesärztekammer, die Gespräche mit dem PKV-Verband auf Basis der vorliegenden Entwürfe abzuschließen und die Entwürfe der Ministerin zu übergeben;7 im Juni 2025 ging der Entwurf an das Ministerium.5 Verbindlich wird er erst als Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats;8 dazu müssen auch die Bundesärzteordnung und das SGB V geändert werden.3 Auf dem Weg dorthin kann er sich ändern.
Die eine Änderung, auf die es ankommt
Unter der heutigen GOÄ bestimmen zwei Entscheidungen, was ein Privatfall wert ist: welche Ziffer Sie abrechnen, und zu welchem Faktor. Der Faktor ist der Ort, an dem die Schwierigkeit der Arbeit anerkannt wird — das Gespräch, das länger lief, der Fall, der aufwendiger war, als die Position vermuten lässt — und die Begründung ist der Ort, an dem Sie ihn verteidigen.
Der Entwurf ersetzt das. Die Bewertungen ruhen erstmals auf einer betriebswirtschaftlichen Grundkalkulation, und der Katalog wird um Komplexleistungen und Zuschläge herum neu strukturiert, über rund 5.500 Gebührennummern.3 Schwierigkeit ist nicht mehr etwas, das Sie einer Position hinterher zuweisen. Sie wird etwas, das die Position bereits enthält — oder ein Zuschlag daneben.
Das hat eine Konsequenz, über die zu wenig gesprochen wird: Zwischen alter und neuer GOÄ gibt es in der Regel keine 1:1-Beziehung. Der PKV-Verband sagt das offen.9 Eine Position, die Sie heute wöchentlich abrechnen, hat womöglich keinen einzelnen Nachfolger.
Was es mit der täglichen Entscheidung macht
Heute haben Sie ein Ventil, wenn unklar ist, ob ein Fall einfach oder anspruchsvoll war: Position abrechnen, Faktor setzen, begründen. Die Entscheidung lässt sich am Ende korrigieren, in der Rechnung.
Fällt der Faktor weg, wie es der Entwurf für den Regelfall vorsieht, gibt es dieses Ventil nicht mehr. Die ganze Entscheidung wandert nach vorn — zur Frage, welche Position Sie wählen. Und eine Position, die Komplexität in ihrer eigenen Definition trägt, lässt sich nur wählen, wenn das Geschehene in der Dokumentation tatsächlich sichtbar ist.
Womit die Dokumentation aufhört, der Papierkram hinter der Rechnung zu sein — und zu dem wird, was entscheidet, was die Rechnung sagen darf.
Das ist kein neues Prinzip. Es ist das bestehende Prinzip, mit geschlossener Hintertür. Die Begründung war der Ort, an dem dünne Dokumentation noch durch gute Prosa gerettet werden konnte. Unter Festpreisen gibt es im Regelfall keinen Ort mehr für die Prosa.3
Was jetzt zu tun ist — und was nicht
Strukturieren Sie nichts um. Der Text ist nicht final. Eine Praxis, die ihre Abrechnung um einen Entwurf herum umbaut, optimiert für ein Dokument, das sich ändern wird.
Kaufen Sie keine „GOÄneu-Fähigkeit“. Solange der Verordnungstext nicht feststeht, kann niemand seine endgültige Fassung in Software abbilden. Vorbereiten lassen sich die eigenen Gewohnheiten der Praxis.
Achten Sie darauf, welche Gewohnheiten auslaufen. Zwei besonders. Stützt sich Ihre Abrechnung auf Analogziffern für Leistungen, die der in weiten Teilen aus den 1980er-Jahren stammende Katalog nie vorgesehen hat,9 dann soll der neue Katalog die meisten davon ablösen: Laut PKV-Verband wird die Abrechnung über Analogziffern damit „weitgehend überflüssig“.9 Und ist das Faktorsetzen in Ihrer Praxis Routine geworden — ein Standard, der selten variiert — hat diese Routine im Regelfall keinen Nachfolger.
Schreiben Sie auf, was wirklich passiert ist. Zeitaufwand, Gesprächsinhalt, was einen Fall aufwendiger machte als den Standardfall. Unter der aktuellen GOÄ stützt das Ihren Faktor. Unter dem Entwurf stützt es Ihre Position. Es ist die eine Vorbereitung, die sich unter beiden Regimen auszahlt — und sie kostet nichts als Aufmerksamkeit.
Die ehrliche Unsicherheit
Sie werden lesen, die Reform bedeute mehr Honorar. Sie werden auch lesen, bestimmte Fachgruppen müssten mit Verlusten rechnen. Beide Behauptungen kursieren. Für die ersten drei Jahre nach Inkrafttreten rechnen Bundesärztekammer und PKV-Verband mit einer Steigerung der PKV-Ausgaben um bis zu 13,2 %;79 das Ministerium lässt die Folgenabschätzungen von Bundesärztekammer und PKV-Verband durch ein Gutachten prüfen.4 Was mit Ihrer Praxis passiert, sagt keine dieser Zahlen. Denn das hängt von Ihrer Fachrichtung, Ihrem Leistungsmix und einer Katalogstruktur ab, die sich nicht auf die abbilden lässt, mit der Sie heute abrechnen.
Wir werden Ihnen keine Zahl nennen. Wenn der Referentenentwurf veröffentlicht und der Katalog fixiert ist, wird die Rechnung je Fachrichtung möglich. Bis dahin: Wer Ihnen einen Prozentsatz anbietet, schätzt.
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), § 12. gesetze-im-internet.de
- Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), § 5. gesetze-im-internet.de
- Bundesärztekammer: Fragen und Antworten zum Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte, Stand Dezember 2025 (PDF). bundesaerztekammer.de
- Bundesärztekammer: Verbändeschreiben zur aktuellen Fassung des Entwurfs einer neuen GOÄ, 31.07.2026 (PDF). bundesaerztekammer.de
- Bundesärztekammer: GOÄ-Novellierung. bundesaerztekammer.de
- Bundesärztekammer und PKV-Verband: GOÄ-Entwurf: Erfolgreiche Aktualisierung als Basis für ein zügiges Verordnungsverfahren, Pressemitteilung vom 31.07.2026. bundesaerztekammer.de
- 129. Deutscher Ärztetag 2025, Beschluss IV-01: Übergabe des Entwurfs einer neuen GOÄ an die Bundesgesundheitsministerin (PDF). baek.de
- Bundesärzteordnung (BÄO), § 11. gesetze-im-internet.de
- PKV-Verband: Warum sich die PKV für eine neue GOÄ einsetzt, 15.07.2026. pkv.de
- Bundesärztekammer: Rechtsteil zum Entwurf für eine neue Gebührenordnung für Ärzte, Fassung Juli 2026 (PDF). bundesaerztekammer.de
Maßgeblich ist der amtliche Text. Keine Rechtsberatung. Alle Links aufgerufen am 19.10.2026.
Fragen, die Ärztinnen und Ärzte wirklich stellen
Wann tritt die GOÄneu in Kraft?
Ein verbindliches Datum gibt es nicht. Bundesärztekammer und PKV-Verband halten den 1. Januar 2028 für erreichbar, das Bundesgesundheitsministerium bereitet einen Referentenentwurf vor.
Muss ich in meiner Praxis jetzt etwas ändern?
Nein. Die aktuelle GOÄ gilt, bis die neue in Kraft tritt — abgerechnet wird unverändert weiter.
Was passiert mit dem Steigerungsfaktor?
Nach dem Entwurf entfällt der Gebührenrahmen mit Steigerung im Regelfall: Jede Leistung hat einen festen Eurobetrag, Erschwernisse laufen über Zuschläge.3 Ausnahmen sind der 1,5- oder 2-fache Satz in vier eng umgrenzten Fallkonstellationen3 und eine Vereinbarung über eine höhere Gebühr mit Faktor nach § 2 des Entwurfs.10
Verdiene ich unter der neuen GOÄ mehr?
Das kann Ihnen noch niemand sagen — und Vorsicht bei jedem, der es tut. Die Prognose für die PKV-Ausgaben (bis zu +13,2 % in den ersten drei Jahren nach Inkrafttreten)9 sagt nichts über eine einzelne Praxis, und weil alte und neue Positionen nicht 1:1 aufeinander abbilden, hängt das Ergebnis vom konkreten Leistungsmix der Praxis ab.
Was passiert mit meinen Analogziffern?
Laut PKV-Verband wird die behelfsmäßige Analogabrechnung weitgehend überflüssig.9 Nach dem Entwurf bleibt sie für Leistungen möglich, die noch nicht im Verzeichnis stehen.10
Wie bereite ich mich vor?
Indem Sie dokumentieren, was im Kontakt wirklich passiert ist — Zeit, Komplexität, Gesprächsinhalt — statt die Abrechnung um einen nicht finalen Text herum umzubauen. Diese Dokumentation stützt heute Ihren Faktor und morgen Ihre Positionswahl.
meda schreibt die Dokumentation aus dem Gespräch mit und macht die GOÄ-Leistungen und Faktoren sichtbar, die sie stützt — jeweils mit dem Satz, der sie belegt.
